+ Sowohl der Jugendliche als auch der Erziehungsbeauftragte müssen Ihren
Personalausweises vorlegen.
+ Der Erziehungsbeauftragte muss immer in der Lage sein seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen und sollte sich immer in der Nähe des zu beaufsichtigen Jugendlichen aufhalten, um dessen Verhalten kontrollieren zu können.
+ Blankounterschriften der Eltern auf unserem Formular mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung.
Empfehlungen für die Eltern:
+ Sie sollten die erziehungsbeauftragte Person
persönlich gut kennen und ihr vertrauen können.
+
Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus.
+ Treffen Sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson
+ Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung bei den Eltern - auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Erziehungsbeauftragten übertragen.
< zurück